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Fahrradbeleuchtung: Test und Ratgeber

 

 

Fahrradbeleuchtung nach StVZO

 

Wer auf öffentlichen Straßen unterwegs ist, braucht eine zugelassene Fahrradbeleuchtung!

 

Wichtig dabei sind auch die passiven Beleuchtungseinrichtungen am Fahrrad.

Unter passiver Beleuchtung versteht der Gesetzgeber Reflektoren die am Fahrrad an verschiedenen Bauteilen anzubringen sind.

Fahrradlampen ohne Zulassung für den Straßenverkehr können andere Verkehrsteilnehmer blenden und zu Unfällen führen.

Welche Strafen bei defekter Beleuchtung fällig werden, findet Ihr in der Bußgeldtabelle Fahrradbeleuchtung.

 

Das Fahren ohne Licht, oder die Benutzung von Fahrradbeleuchtung ohne Zulassung, kann mit einem Bußgeld bis zu 35.-Euro geahndet werden.

 

Wer mit seinem Fahrrad abseits von Wegen und Straßen unterwegs ist braucht oftmals ein helleres Licht. Meist wird dann eine Helmlampe oder Stirnlampe gekauft. Diese Lampen sind oft deutlich stärker als zugelassene Fahrradbeleuchtungen.

 

Helmlampe ohne STVZO Zulassung

Helmlampe ohne Zulassung für den Straßenverkehr © Fotolia / mmphoto

 

Achtung: Um die anderen Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden und um Unfälle und Bußgelder zu vermeiden dürfen diese Lampen im Straßenverkehr nicht eingesetzt werden. Auf der Straße die Helm- oder Stirnlampe ausschalten und mit einer zugelassenen, am besten am Lenker montierten Akkulampe weiter fahren.

 

 

Fahrradbeleuchtung im Test

 

Der ADAC hat im Oktober 2018 zwölf Fahrradbeleuchtungen unter die Lupe genommen.
Getestet wurden LED Fahrradbeleuchtungen mit aufladbaren Akkus, die am Fahrrad einfach montiert werden können und deshalb keinen Dynamo benötigen.
Die Beleuchtungen wurden immer im Set mit Frontscheinwerfer und Rücklicht getestet.
Alle getesteten Modelle entsprechen der StVZO für lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern.

Mit einer Gewichtung von 40 Prozent viel der größte Teil des Testergebnisses auf die Ausleuchtung der Fahrbahn. Aber auch die technischen Umsetzungen, die Akkulaufzeit, die Handhabung und die Haltbarkeit hatten einen Einfluss auf die Benotung.

 

 

Testsieger Trelock LS 760 I-GO Vision/LS 720 Beleuchtungs Set

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Testsieger mit der Gesamtnote gut 1,8 wurde das Trelock LS 760 i-Go Vision Set.

Die Ausleuchtung des Scheinwerfers ist sehr gut, ausserdem lässt sich die Helligkeit in fünf Stufen anpassen. Das Display hat eine Anzeige der Akku Restlaufzeit und eine Einstellhilfe zum Ausrichten des Scheinwerfers. Die Halterungen sind stabil und das Rücklicht lässt sich in der Neigung zusätzlich einstellen.

 

 

Busch und Müller IXON IQ + IXBack

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Auf den zweiten Platz, mit der Note gut 2,2 kam das Lichtset IXON IQ + IXBack.

Die Beleuchtung kommt von den Fahrradlichtspezialisten Busch + Müller aus Meinerzhagen.
Das Lichtset bekam im Test positive Bewertungen für die lange Leuchtdauer, stabile Halterung, austauschbaren Akkus, Diebstahlsicherung des Rücklichtes, dessen Automatikfunktion und das sehr helle Licht.

 

 

Ebenfalls mit der Gesamtnote gut 2,2 landete das Set Cateye G Volt50 und Rapid Micro G auf dem dritten Platz.

Positiv hervorgehoben haben die Tester  die kompakte Bauweise und das geringe Gewicht, die gute Halterung und Montage und die helle und sehr breite Ausleuchtung der Fahrbahn. Die Ausleuchtung im vorderen Bereich ist etwas zu dunkel und verhinderte dadurch eine bessere Benotung.

 

 

 

Das dritte Lampenset mit der Note gut 2,2 ist das Lezyne Lite STVZO Pro 50 + Strip STVZO.

Der Scheinwerfer hat eine helle und breite Ausleuchtung und ist dabei sehr kompakt. Das Rücklicht verfügt über zwei Helligkeitsstufen. Die Lampe kann nur zusammen mit dem Halter abgenommen werden und der Gummi lässt sich schwer schließen. Der Pro 50 Frontscheinwerfer wurde für das Jahr 2019 durch den Pro 80 ersetzt.

 

Den gesamten Test über die LED-Fahrradbeleuchtung können sie auf der Webseite des ADAC nachlesen.

 

 

Woran erkenne ich eine nach StVZO zugelassene Fahrradbeleuchtung?

 

Beleuchtungseinrichtungen für den Straßenverkehr werden durch das Lichttechnische Institut der Universität Karlsruhe getestet und erhalten dann vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg  ein Prüfzeichen.


Das Prüfzeichen besteht aus einer Wellenlinie dem Buchstaben „K“ und der Prüfnummer.

 

 

Dieses Prüfzeichen ist auf allen zugelassenen Lichttechnischen Einrichtungen am Fahrrad angebracht. Nicht nur an den Lampen sondern auch an den Speichen-, Pedal- und Rückstrahlern.

 

LED-Fahrradbeleuchtung

 

Kompakte LED-Scheinwerfer

Moderne LED Scheinwerfer werden immer leistungsfähiger und kleiner. © www.pd-f.de / Kay Tkatzik

 

Die Entwicklungen der Fahrradbeleuchtung ist in den letzten Jahren soweit fortgeschritten das wir heutzutage nur noch hochwertige Fahrradlampen mit LED Leuchtmitteln empfehlen.


LED Leuchtmittel  brauchen wenig Energie dadurch eigenen sie sich auch hervorragend für den Einsatz in Batterie-  oder Akku-Fahrradbeleuchtung.
Durch die geringe Wärmeentwicklung der LED`s wird die Effizienz zusätzlich verbessert.
Ein weitere Vorteil von LED Fahrradlampen ist die enorme Lebensdauer. Nicht selten halten LED Fahrradlampen ein Fahrradleben lang.

Die Ausleuchtung wird wenn hochwertige Spiegel und Optiken verwendet werden genauso gleichmässig wie beim Auto.

 

Die Vorteile

  • geringer Stromverbrauch
  • keine Wärmeentwicklung dadurch höhere Effizienz
  • Haltbarkeit der LED ein Fahrradleben lang
  • hochwertige optische Spiegel sorgen dafür, daß das Licht nur die Fahrbahn hell und homogen ausleuchtet

 

 

Voraussetzungen für die Zulassung von Fahrradlampen

 

Batterierücklicht mit StVZO Zulassung

Zugelassenes Batterie-Rücklicht © www.pd-f.de / Mathias Kutt

Damit Fahrradleuchten zugelassen werden, müssen sie bestimmte Eigenschaften haben.

Rückleuchten müssen eine  Sichtbarkeit von 220° aufweisen.

Frontscheinwerfer brauchen einen blendfreien oberen Bereich um den Gegenverkehr nicht zu gefährden.

Ausserdem muss bei Akkulampen die Kapazität der Batterien oder der Akkus angezeigt werden, um ein rechtzeitiges aufladen oder den Batteriewechsel zu gewährleisten.

 

 

Was ist besser Akku-Fahrradbeleuchtung oder Dynamolicht?

 

Die klassische Fahrradbeleuchtung bestand früher aus Öl- oder Karbidlampen.
Danach kamen die elektrisch betriebenen Fahrradlampen. Der benötigte Strom wurde mit Hilfe eines Generators (Fahrraddynamo) am Fahrrad selbst erzeugt.
Dabei kam meist der Seitenläuferdynamo oder der Walzendynamo zum Einsatz. Diese  Dynamos hatten einen schlechten Wirkungsgrad, waren laut und funktionierten bei Nässe meist unzureichend.

 

In den 90er Jahren kamen die ersten Nabendynamos

 

Die Vorteile gegenüber den alten Dynamoversionen sind so groß, dass heute an jedem hochwertigen nach StVZO ausgestatteten Fahrrad serienmäßig ein Nabendynamo verbaut ist.

Der Nabendynamo  hat keine Geräuschentwicklung und im Betrieb einen hohen Wirkungsgrad.
Einziger Nachteil durch das permanent anliegende Magnetfeld entsteht ein leichter Kraftverlust. Dieser ist aber so gering das man mit der aktuellen Generation von Nabendynamos mittlerweile Frontlampen mit Tagfahrlicht einsetzt oder sein Smartphone laden kann.

 

Radfahrerin mit Tagfahrlicht

Fahrradfahrerin mit Tagfahrlicht © www.pd-f.de / Paul Masukowitz

 

Akku- und Batterielampen mit StVZO-Zulassung

 

Seit 1. Juni 2017 sind Akku-, Batterie- und Dynamobeleuchtung mit Zulassung, beim Einsatz auf Fahrrädern gleichberechtigt.

Durch die Verbesserung der Akkutechnologie in Verbindung mit den LED Leuchtmitteln, kommen heute immer mehr Akkulampen zum Einsatz.

 

So kam auch der ADAC bei seinem Test über LED Fahrradbeleuchtungen zu dem Fazit, dass moderne Fahrradlampen bei Fahrten in der Dunkelheit für einen Sicherheitsgewinn sorgen.

 

 

Vor allem durch die weite Verbreitung von Mountainbikes wird diese Art der Beleuchtung immer populärer.
Der Gesetzgeber hat auf die Entwicklung reagiert und die gesetzliche Regelung für die Fahrzeugbeleuchtung am Fahrrad geändert. Seit August 2013 dürfen Fahrradlampen auch mit Batterie oder Akku betrieben werden.
Akku- und Batterielampen leuchten Bauart bedingt auch im Stand. Dadurch wird die Sichtbarkeit an Kreuzungen und bei Stopps enorm verbessert.
Eine hochwertige Dynamobeleuchtung sollte auf jeden Fall eine Standlichtfunktion im Scheinwerfer und im Rücklicht besitzen.

 

Achtung: Im Straßenverkehr nur zugelassene Fahrradbeleuchtung verwenden.

 

Vorteile Akku und Batterie Beleuchtung

 

  • einfache Montage
  • keine Verkabelung
  • Leuchtstärke kann meist in mehreren Stufen eingestellt werden
  • Fahrradlicht leuchtet auch im Stand
  • Frontlampe kann auch als Taschenlampe genutzt werden

 

 

Nachteile Akku und Batterie Beleuchtung

 

 

  • Batterien müssen nachgekauft werden

  • Akkus müssen geladen werden

  • Akkus verlieren mit der Zeit einen Teil ihrer Kapazität

 

 

Akku oder Batterie als Energiequelle?

 

Akku oder Batterielampe?

Das hängt ganz entscheidend vom Nutzerverhalten ab.
Wer regelmässig die Fahrradbeleuchtung braucht, zum Beispiel für dem Weg zur Arbeit oder zur Schule, sollte auf jeden Fall eine Frontlampe mit Akku wählen.

Das Rücklicht braucht deutlich weniger Energie, deshalb kann man auch auf eine Lampe mit Batterien zurückgreifen.

 

 

Vorteile Dynamobeleuchtung

 

  • die Energie wird selbst erzeugt daher keine Energiespeicher notwendig
  • ein Nabendynamo benötigt nicht mehr Kraft und ist auch nicht zu hören
  • in Kombination mit modernen Lampen können auch Geräte wie Smartphone oder Navi geladen werden

 

 

Nachteile Dynamo

 

  • aufwendige Montage und anfällige Verkabelung

  • Seitenläufer Dynamos benötigen mehr Kraft und können bei nassen Bediengungen durchrutschen
  • Seitenläufer Dynamos machen je nach Bereifung Geräusche und können die Reifenflanke beschädigen
  • für die Standlichtfunktion werden hochwertige Front- und Rückleuchten benötigt
  • 
der Nabendynamo sitzt im Vorderrad und muss meist in einer Fahrradwerkstatt eingespeicht werden, dadurch entstehen zusätzliche Kosten

 

 

Fahrradscheinwerfer richtig einstellen

 

Scheinwerfer richtig einstellen

Zugelassener Scheinwerfer mit einem Blendschutz im oberen Bereich. © www.pd-f.de / Florian Schuh

Die StVZO regelt im §67 Absatz 3 nicht nur die Art der Beleuchtung sondern auch die richtige Einstellung des Scheinwerfers.

Das Fahrradscheinwerfer muss so eingestellt sein, dass entgegenkommende Fahrzeuge nicht geblendet werden.
In fünf Meter Entfernung sollte der Lichtkegel nur noch halb so hoch sein wie der Scheinwerfer am Fahrrad.

Fahrradlampe einstellen in 5.Schritten

 

  1. Die Höhe des Scheinwerfers vom Boden abmessen.
  2. Die gemessene Höhe halbieren und diesen Wert an einer Wand mit Kreide oder Klebeband markieren.
  3. Dann das Fahrrad in 5 Meter Entfernung gerade aufstellen, nicht auf den Seitenständer.
  4. Das Licht einschalten.
  5. Trifft der hellste Punkt des Lichtkegels auf die Markierung ist die Lampe richtig eingestellt.

 

Achtung! Ist der Punkt tiefer erkennt man Gegenstände oder Hindernisse auf der Fahrbahn zu spät. Leuchtet der hellste Punkt über der Markierung werden entgegenkommende Verkehrsteilnehmer geblendet.

 

Lux oder Lumen?

 

Was bedeuten die Bezeichnungen „Lux“ und „Lumen“ für die Helligkeit von Fahrradscheinwerfern?

Lumen ist die Lichtmenge die ein Leuchtmittel hervorbringt (bei den aktuellen Fahrradlampen kommen überwiegend LED`s zum Einsatz).
Mit einem Spiegel und einer Optik wird diese Lichtmenge gebündelt und in Fahrtrichtung abgestrahlt.
Diese Lichtmenge die auf einen bestimmten Punkt der beleuchteten Fläche auftrifft wird in der Einheit Lux gemessen.

 

Grob vereinfacht ist Lumen die Lichtmenge die ein Leuchtmittel erzeugt und Lux die Lichtstärke die auf einer bestimmten Fläche auftrifft. Wird bei einer Lampe durch die Optik die Lichtmenge stark fokussiert so steigen die Lux-Werte an.

 

Wie gut eine Beleuchtung ist hängt von der Kombination der Lichtmenge (Lumen)  und der Optik des Scheinwerfers ab.
Um die Qualität der Beleuchtung einzuschätzen braucht es nicht nur hohe Lux und Lumen Werte.
Ganz entscheidend für die Ausleuchtung im Nah- und Fernbereich ist die Qualität der Optik.

Bei Fahrradlampen die StVZO zugelassen sind wird meist der Lux-Wert angegeben. Da für diese Lampen die Messvorschriften nach TA23 der StVZO gelten, kann man anhand der Lux Werte die Lampen untereinander besser vergleichen.

 

 

Passive Beleuchtungseinrichtung nach StVZO

 

Als passive Beleuchtungseinrichtung am Fahrrad werden Rückstrahler, umgangssprachlich auch Katzenaugen bezeichnet.

Diese Rückstrahler werfen auftreffendes Licht zurück. Im Straßenverkehr wird das Scheinwerferlicht der anderen Verkehrsteilnehmer reflektiert.

Der Aufbau und das Funktionsprinzip von Fahrradreflektoren wird in der Wikipedia erklärt.

 

Nach StVZO sind am Fahrrad folgende Reflektoren vorgeschrieben

 

  • Ein weißer Rückstrahler oftmals im Fahrradscheinwerfer integriert.

  • Ein roter Rückstrahler ist meist im Rücklicht integriert, kann aber auch alleine am Gepäckträger oder Schutzblech montiert sein. Der Rückstrahler muss mit einem  Z gekennzeichnet sein. Das Z steht für eine Mindestgröße.

  • Am Vorder- und Hinterrad jeweils zwei gelbe Speichenreflektoren oder ein reflektierender Ring auf dem Fahrradreifen.

  • An den Pedalen jeweils zwei gelbe Rückstrahler die nach vorne und hinten strahlen.

 

Alle Rückstrahler am Fahrrad müssen mit einem Prüfzeichen versehen sein. Dieses Zeichen besteht aus einer Wellenlinie, dem Buchstaben K und einer Prüfnummer.Beispiel für eine Prüfnummer

 

 

 

Zusätzliche Reflektoren und LED Lampen für die Sicherheit

 

Wer täglich in der Dämmerung oder Nacht mit dem Fahrrad unterwegs ist, sollte unbedingt zusätzliche Reflektoren und Sicherheitsleuchten anbringen.

In der Stadt kann ein Fahrradrücklicht durch die vielen anderen Lichtquellen (Leuchtreklame, Scheinwerfer und Rücklichter der Autos, Lichterketten, Weihnachtsbeleuchtung usw.) leicht übersehen werden.

 

Reflektoren auf Fahrradtaschen erhöhen die Sicherheit

Großflächige Reflektoren auf Fahrradtaschen verbessern die Sichtbarkeit © www.ortlieb.com | pd-f

 

Am besten geeignet

 

  • reflektierende Westen
  • LED Blinklampen am Helm, Rucksack oder der Kleidung
  • Reflexbänder an den Beinen
  • Reflektoren am Helm und Fahrradtaschen

 

Achtung: Blinkende LED Lampen sind als Fahrradbeleuchtung nicht zulässig, sie dürfen nicht am Fahrrad sondern nur am Fahrer ( Helm, Rucksack oder Kleidung) angebracht werden. Allerdings wird die Aufmerksamkeit der motorisierten Verkehrsteilnehmer, durch ein blinkendes Rücklicht, deutlich erhöht.

 

Mehr Informationen zur Fahrradbeleuchtung und den aktuellen Bestimmungen der StVZO §67 finden sie auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz.
Im §67a ist die lichttechnische Ausstattung von Fahrradanhängern geregelt.

 

 

Lesermeinungen, Fragen und Kommentare

Für Kommentare und Fragen zur Fahrradbeleuchtung oder anderen Fahrradthemen nutzt die Kommentarfunktion unterhalb des Beitrags.

 

Viele Grüße

Armin

 

 


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Kommentare

Micha 5. Juni 2020 um 05:12

An meinem primären Fahrrad ist ein Nabendynamo mit einer Busch & Müller IQ Serie verbaut. Super hell, weite Ausleuchtung. An meinem Fixie habe ich eine Büchel, tragbare Beleuchtung. Ggf ein super Produkt mit ewig langer Akkulaufzeit.

Antworten

Joachim 21. Februar 2020 um 23:40

Hallo Armin,

danke für den Informativen Artikel. Bitte prüfe doch im Abschnitt „Nach StVZO sind am Fahrrad folgende Reflektoren vorgeschrieben“ den Punkt 2. Dort werden noch 2 rote Rückstrahler erwähnt, nach aktueller STvZO ist m.W. nur noch einer erforderlich.

Gruß

Joachim

Antworten

Armin 23. Februar 2020 um 12:55

Hallo Joachim,
danke für den Hinweis. Ich werden Text ändern.

Gruß Armin

Antworten

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