Fahrradbeleuchtung: Test und Ratgeber
Inhalt
- Fahrradbeleuchtung nach StVZO
- Fahrradbeleuchtung im Test
- Woran erkenne ich eine nach StVZO zugelassene Fahrradbeleuchtung?
- LED-Fahrradbeleuchtung
- Voraussetzungen für die Zulassung von Fahrradlampen
- Was ist besser Akku-Fahrradbeleuchtung oder Dynamolicht?
- Vorteile Akku und Batterie Beleuchtung
- Nachteile Akku und Batterie Beleuchtung
- Vorteile Dynamobeleuchtung
- Nachteile Dynamo
- Fahrradscheinwerfer richtig einstellen
- Lux oder Lumen?
- Passive Beleuchtungseinrichtung nach StVZO
- Zusätzliche Reflektoren und LED Lampen für die Sicherheit
- Lesermeinungen, Fragen und Kommentare
Fahrradbeleuchtung nach StVZO
Wer auf öffentlichen Straßen unterwegs ist, braucht eine zugelassene Fahrradbeleuchtung!
Wichtig dabei sind auch die passiven Beleuchtungseinrichtungen am Fahrrad.
Unter passiver Beleuchtung versteht der Gesetzgeber Reflektoren die am Fahrrad an verschiedenen Bauteilen anzubringen sind.
Fahrradlampen ohne Zulassung für den Straßenverkehr können andere Verkehrsteilnehmer blenden und zu Unfällen führen.
Welche Strafen bei defekter Beleuchtung fällig werden, findet Ihr in der Bußgeldtabelle Fahrradbeleuchtung.
Wer mit seinem Fahrrad abseits von Wegen und Straßen unterwegs ist braucht oftmals ein helleres Licht. Meist wird dann eine Helmlampe oder Stirnlampe gekauft. Diese Lampen sind oft deutlich stärker als zugelassene Fahrradbeleuchtungen.
Fahrradbeleuchtung im Test
Der ADAC hat im Oktober 2018 zwölf Fahrradbeleuchtungen unter die Lupe genommen.
Getestet wurden LED Fahrradbeleuchtungen mit aufladbaren Akkus, die am Fahrrad einfach montiert werden können und deshalb keinen Dynamo benötigen.
Die Beleuchtungen wurden immer im Set mit Frontscheinwerfer und Rücklicht getestet.
Alle getesteten Modelle entsprechen der StVZO für lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern.
Mit einer Gewichtung von 40 Prozent viel der größte Teil des Testergebnisses auf die Ausleuchtung der Fahrbahn. Aber auch die technischen Umsetzungen, die Akkulaufzeit, die Handhabung und die Haltbarkeit hatten einen Einfluss auf die Benotung.
Testsieger mit der Gesamtnote gut 1,8 wurde das Trelock LS 760 i-Go Vision Set.
Die Ausleuchtung des Scheinwerfers ist sehr gut, ausserdem lässt sich die Helligkeit in fünf Stufen anpassen. Das Display hat eine Anzeige der Akku Restlaufzeit und eine Einstellhilfe zum Ausrichten des Scheinwerfers. Die Halterungen sind stabil und das Rücklicht lässt sich in der Neigung zusätzlich einstellen.
Auf den zweiten Platz, mit der Note gut 2,2 kam das Lichtset IXON IQ + IXBack.
Die Beleuchtung kommt von den Fahrradlichtspezialisten Busch + Müller aus Meinerzhagen.
Das Lichtset bekam im Test positive Bewertungen für die lange Leuchtdauer, stabile Halterung, austauschbaren Akkus, Diebstahlsicherung des Rücklichtes, dessen Automatikfunktion und das sehr helle Licht.
Ebenfalls mit der Gesamtnote gut 2,2 landete das Set Cateye G Volt50 und Rapid Micro G auf dem dritten Platz.
Positiv hervorgehoben haben die Tester die kompakte Bauweise und das geringe Gewicht, die gute Halterung und Montage und die helle und sehr breite Ausleuchtung der Fahrbahn. Die Ausleuchtung im vorderen Bereich ist etwas zu dunkel und verhinderte dadurch eine bessere Benotung.
Das dritte Lampenset mit der Note gut 2,2 ist das Lezyne Lite STVZO Pro 50 + Strip STVZO.
Der Scheinwerfer hat eine helle und breite Ausleuchtung und ist dabei sehr kompakt. Das Rücklicht verfügt über zwei Helligkeitsstufen. Die Lampe kann nur zusammen mit dem Halter abgenommen werden und der Gummi lässt sich schwer schließen. Der Pro 50 Frontscheinwerfer wurde für das Jahr 2019 durch den Pro 80 ersetzt.
Den gesamten Test über die LED-Fahrradbeleuchtung können sie auf der Webseite des ADAC nachlesen.
Woran erkenne ich eine nach StVZO zugelassene Fahrradbeleuchtung?
Beleuchtungseinrichtungen für den Straßenverkehr werden durch das Lichttechnische Institut der Universität Karlsruhe getestet und erhalten dann vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg ein Prüfzeichen.
Das Prüfzeichen besteht aus einer Wellenlinie dem Buchstaben „K“ und der Prüfnummer.
Dieses Prüfzeichen ist auf allen zugelassenen Lichttechnischen Einrichtungen am Fahrrad angebracht. Nicht nur an den Lampen sondern auch an den Speichen-, Pedal- und Rückstrahlern.
LED-Fahrradbeleuchtung
Die Entwicklungen der Fahrradbeleuchtung ist in den letzten Jahren soweit fortgeschritten das wir heutzutage nur noch hochwertige Fahrradlampen mit LED Leuchtmitteln empfehlen.
LED Leuchtmittel brauchen wenig Energie dadurch eigenen sie sich auch hervorragend für den Einsatz in Batterie- oder Akku-Fahrradbeleuchtung.
Durch die geringe Wärmeentwicklung der LED`s wird die Effizienz zusätzlich verbessert.
Ein weitere Vorteil von LED Fahrradlampen ist die enorme Lebensdauer. Nicht selten halten LED Fahrradlampen ein Fahrradleben lang.
Die Ausleuchtung wird wenn hochwertige Spiegel und Optiken verwendet werden genauso gleichmässig wie beim Auto.
Die Vorteile
- geringer Stromverbrauch
- keine Wärmeentwicklung dadurch höhere Effizienz
- Haltbarkeit der LED ein Fahrradleben lang
- hochwertige optische Spiegel sorgen dafür, daß das Licht nur die Fahrbahn hell und homogen ausleuchtet
Voraussetzungen für die Zulassung von Fahrradlampen
Damit Fahrradleuchten zugelassen werden, müssen sie bestimmte Eigenschaften haben.
Rückleuchten müssen eine Sichtbarkeit von 220° aufweisen.
Frontscheinwerfer brauchen einen blendfreien oberen Bereich um den Gegenverkehr nicht zu gefährden.
Ausserdem muss bei Akkulampen die Kapazität der Batterien oder der Akkus angezeigt werden, um ein rechtzeitiges aufladen oder den Batteriewechsel zu gewährleisten.
Was ist besser Akku-Fahrradbeleuchtung oder Dynamolicht?
Die klassische Fahrradbeleuchtung bestand früher aus Öl- oder Karbidlampen.
Danach kamen die elektrisch betriebenen Fahrradlampen. Der benötigte Strom wurde mit Hilfe eines Generators (Fahrraddynamo) am Fahrrad selbst erzeugt.
Dabei kam meist der Seitenläuferdynamo oder der Walzendynamo zum Einsatz. Diese Dynamos hatten einen schlechten Wirkungsgrad, waren laut und funktionierten bei Nässe meist unzureichend.
In den 90er Jahren kamen die ersten Nabendynamos
Die Vorteile gegenüber den alten Dynamoversionen sind so groß, dass heute an jedem hochwertigen nach StVZO ausgestatteten Fahrrad serienmäßig ein Nabendynamo verbaut ist.
Der Nabendynamo hat keine Geräuschentwicklung und im Betrieb einen hohen Wirkungsgrad.
Einziger Nachteil durch das permanent anliegende Magnetfeld entsteht ein leichter Kraftverlust. Dieser ist aber so gering das man mit der aktuellen Generation von Nabendynamos mittlerweile Frontlampen mit Tagfahrlicht einsetzt oder sein Smartphone laden kann.
Akku- und Batterielampen mit StVZO-Zulassung
Seit 1. Juni 2017 sind Akku-, Batterie- und Dynamobeleuchtung mit Zulassung, beim Einsatz auf Fahrrädern gleichberechtigt.
Durch die Verbesserung der Akkutechnologie in Verbindung mit den LED Leuchtmitteln, kommen heute immer mehr Akkulampen zum Einsatz.
Vor allem durch die weite Verbreitung von Mountainbikes wird diese Art der Beleuchtung immer populärer.
Der Gesetzgeber hat auf die Entwicklung reagiert und die gesetzliche Regelung für die Fahrzeugbeleuchtung am Fahrrad geändert. Seit August 2013 dürfen Fahrradlampen auch mit Batterie oder Akku betrieben werden.
Akku- und Batterielampen leuchten Bauart bedingt auch im Stand. Dadurch wird die Sichtbarkeit an Kreuzungen und bei Stopps enorm verbessert.
Eine hochwertige Dynamobeleuchtung sollte auf jeden Fall eine Standlichtfunktion im Scheinwerfer und im Rücklicht besitzen.
Vorteile Akku und Batterie Beleuchtung
- einfache Montage
- keine Verkabelung
- Leuchtstärke kann meist in mehreren Stufen eingestellt werden
- Fahrradlicht leuchtet auch im Stand
- Frontlampe kann auch als Taschenlampe genutzt werden
Nachteile Akku und Batterie Beleuchtung
- Batterien müssen nachgekauft werden
- Akkus müssen geladen werden
- Akkus verlieren mit der Zeit einen Teil ihrer Kapazität
Akku oder Batterie als Energiequelle?
Das hängt ganz entscheidend vom Nutzerverhalten ab.
Wer regelmässig die Fahrradbeleuchtung braucht, zum Beispiel für dem Weg zur Arbeit oder zur Schule, sollte auf jeden Fall eine Frontlampe mit Akku wählen.
Das Rücklicht braucht deutlich weniger Energie, deshalb kann man auch auf eine Lampe mit Batterien zurückgreifen.
Vorteile Dynamobeleuchtung
- die Energie wird selbst erzeugt daher keine Energiespeicher notwendig
- ein Nabendynamo benötigt nicht mehr Kraft und ist auch nicht zu hören
- in Kombination mit modernen Lampen können auch Geräte wie Smartphone oder Navi geladen werden
Nachteile Dynamo
- aufwendige Montage und anfällige Verkabelung
- Seitenläufer Dynamos benötigen mehr Kraft und können bei nassen Bediengungen durchrutschen
- Seitenläufer Dynamos machen je nach Bereifung Geräusche und können die Reifenflanke beschädigen
- für die Standlichtfunktion werden hochwertige Front- und Rückleuchten benötigt
- der Nabendynamo sitzt im Vorderrad und muss meist in einer Fahrradwerkstatt eingespeicht werden, dadurch entstehen zusätzliche Kosten
Fahrradscheinwerfer richtig einstellen
Die StVZO regelt im §67 Absatz 3 nicht nur die Art der Beleuchtung sondern auch die richtige Einstellung des Scheinwerfers.
Das Fahrradscheinwerfer muss so eingestellt sein, dass entgegenkommende Fahrzeuge nicht geblendet werden.
In fünf Meter Entfernung sollte der Lichtkegel nur noch halb so hoch sein wie der Scheinwerfer am Fahrrad.
Fahrradlampe einstellen in 5.Schritten
- Die Höhe des Scheinwerfers vom Boden abmessen.
- Die gemessene Höhe halbieren und diesen Wert an einer Wand mit Kreide oder Klebeband markieren.
- Dann das Fahrrad in 5 Meter Entfernung gerade aufstellen, nicht auf den Seitenständer.
- Das Licht einschalten.
- Trifft der hellste Punkt des Lichtkegels auf die Markierung ist die Lampe richtig eingestellt.
Lux oder Lumen?
Was bedeuten die Bezeichnungen „Lux“ und „Lumen“ für die Helligkeit von Fahrradscheinwerfern?
Lumen ist die Lichtmenge die ein Leuchtmittel hervorbringt (bei den aktuellen Fahrradlampen kommen überwiegend LED`s zum Einsatz).
Mit einem Spiegel und einer Optik wird diese Lichtmenge gebündelt und in Fahrtrichtung abgestrahlt.
Diese Lichtmenge die auf einen bestimmten Punkt der beleuchteten Fläche auftrifft wird in der Einheit Lux gemessen.
Wie gut eine Beleuchtung ist hängt von der Kombination der Lichtmenge (Lumen) und der Optik des Scheinwerfers ab.
Um die Qualität der Beleuchtung einzuschätzen braucht es nicht nur hohe Lux und Lumen Werte.
Ganz entscheidend für die Ausleuchtung im Nah- und Fernbereich ist die Qualität der Optik.
Bei Fahrradlampen die StVZO zugelassen sind wird meist der Lux-Wert angegeben. Da für diese Lampen die Messvorschriften nach TA23 der StVZO gelten, kann man anhand der Lux Werte die Lampen untereinander besser vergleichen.
Passive Beleuchtungseinrichtung nach StVZO
Als passive Beleuchtungseinrichtung am Fahrrad werden Rückstrahler, umgangssprachlich auch Katzenaugen bezeichnet.
Diese Rückstrahler werfen auftreffendes Licht zurück. Im Straßenverkehr wird das Scheinwerferlicht der anderen Verkehrsteilnehmer reflektiert.
Der Aufbau und das Funktionsprinzip von Fahrradreflektoren wird in der Wikipedia erklärt.
Nach StVZO sind am Fahrrad folgende Reflektoren vorgeschrieben
- Ein weißer Rückstrahler oftmals im Fahrradscheinwerfer integriert.
- Ein roter Rückstrahler ist meist im Rücklicht integriert, kann aber auch alleine am Gepäckträger oder Schutzblech montiert sein. Der Rückstrahler muss mit einem Z gekennzeichnet sein. Das Z steht für eine Mindestgröße.
- Am Vorder- und Hinterrad jeweils zwei gelbe Speichenreflektoren oder ein reflektierender Ring auf dem Fahrradreifen.
- An den Pedalen jeweils zwei gelbe Rückstrahler die nach vorne und hinten strahlen.
Zusätzliche Reflektoren und LED Lampen für die Sicherheit
Wer täglich in der Dämmerung oder Nacht mit dem Fahrrad unterwegs ist, sollte unbedingt zusätzliche Reflektoren und Sicherheitsleuchten anbringen.
In der Stadt kann ein Fahrradrücklicht durch die vielen anderen Lichtquellen (Leuchtreklame, Scheinwerfer und Rücklichter der Autos, Lichterketten, Weihnachtsbeleuchtung usw.) leicht übersehen werden.
Am besten geeignet
- reflektierende Westen
- LED Blinklampen am Helm, Rucksack oder der Kleidung
- Reflexbänder an den Beinen
- Reflektoren am Helm und Fahrradtaschen
Mehr Informationen zur Fahrradbeleuchtung und den aktuellen Bestimmungen der StVZO §67 finden sie auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz.
Im §67a ist die lichttechnische Ausstattung von Fahrradanhängern geregelt.
Lesermeinungen, Fragen und Kommentare
Für Kommentare und Fragen zur Fahrradbeleuchtung oder anderen Fahrradthemen nutzt die Kommentarfunktion unterhalb des Beitrags.
Viele Grüße
Armin
Kommentare
Micha 5. Juni 2020 um 05:12
An meinem primären Fahrrad ist ein Nabendynamo mit einer Busch & Müller IQ Serie verbaut. Super hell, weite Ausleuchtung. An meinem Fixie habe ich eine Büchel, tragbare Beleuchtung. Ggf ein super Produkt mit ewig langer Akkulaufzeit.
Joachim 21. Februar 2020 um 23:40
Hallo Armin,
danke für den Informativen Artikel. Bitte prüfe doch im Abschnitt „Nach StVZO sind am Fahrrad folgende Reflektoren vorgeschrieben“ den Punkt 2. Dort werden noch 2 rote Rückstrahler erwähnt, nach aktueller STvZO ist m.W. nur noch einer erforderlich.
Gruß
Joachim
Armin 23. Februar 2020 um 12:55
Hallo Joachim,
danke für den Hinweis. Ich werden Text ändern.
Gruß Armin